Schockierend – und doch läuft es so

Da wird man einfach nur sprachlos!

Nun ist es vollbracht. Alle anwesenden Kreistagspolitiker:innen stimmen für eine Gründung einer neuen Wirtschaftsförderungs-GmbH. So oberflächlich, dass es mir die Sprache verschlägt, denn sie stimmt dafür, dass der Landkreis als Hauptfinanzierer und Hauptgesellschafter de facto keine wirkliche Entscheidungsgewalt über seine eigene GmbH hat. Sie wird eine der wenigen, wenn nicht die einzige GmbH in Deutschland sein, die sich bei der vergleichsweise kleinen Anzahl von Gesellschaftern einen Aufsichtsrat gönnt, der zudem rein zahlenmäßig so besetzt ist, dass die kleinen Anteilseigner und Vollstimmenmitglieder im Aufsichtsrat jederzeit den Hauptanteilseigner und Hauptfinanzierer überstimmen können. Das muss man erst einmal bringen.

Und nun darf man gespannt sein auf die Genehmigung des Innenministeriums. Ich hatte es weiter unten bereits dargelegt. Üblich ist, dass bei einer solchen Gründung ZUERST das Innenministerium um Genehmigung angefragt wird, und dann erst geht es in den jeweiligen Entscheidungsablauf der Gremien des Kreistages.

Es ist eine durch und durch proklamatische Kiste, die jede Menge Webfehler aufzuweisen hat. Bemerkenswert, dass die Kreistagsmitglieder dennoch einstimmig zugestimmt haben. Das bedeutet im Umkehrschluss, man kann eigentlich vorlegen, was man will, die Politik merkt so und so nichts mehr. Denn würde sie es merken, dann hätte sie so niemals zustimmen dürfen, denn wer gründet eine GmbH, in der die Minderfinanzierer und Minderanteilseigner hernach dann das Sagen und Walten bestimmen?!

Was ich allerdings noch viel beklemmender empfinde, ist die Tatsache, dass in der jetzigen Situation des Katastrophenfalls ausgerechnet so eine Ausgabe legitimiert wird, wo es eigentlich angesagt ist, das Geld – bei einer prekären vorhandenen Schuldensituation (auch der Gesellschafter selbst) – für den Katastrophenschutz selbst vorzuhalten.

Es fehlt auch in meinem Landkreis an allen Ecken und Kanten.Vom Personal über das notwendige Material bis hin zu wirklichen Hilfestellungen für Betroffene (Bringdienste, Aufstockung von Personal der Logistikdienstleister u.ä.), es mangelt allenthalben. Allerdings haben sich gerade in den letzten beiden Wochen Hilfestellungen durch die Bürgerschaft organisiert neu etabliert. Das ist sehr gut und einfach toll von den Menschen, die sich dort selbst organisieren.

Und dennoch und trotz einer erkennbaren Krise, die sich in den verschiedenen staatlichen Verfügungen wiederspiegeln, beschliesst man, dass man sich auf mehrere Jahre dazu verpflichtet, mehrere hunderttausend Euro für eine Wirtchaftsentwicklungs-GmbH pro Jahr auszugeben. Das muss man erst einmal bringen! Sorry, ich empfinde es als Affront gegenüber der eigenen Bevölkerung, denn wenn ich selbst dienstbeflissen und gehorsam alle Verbote strichgenau umsetze und mich heilsbringermäßig darin kapriziere, rigeros auch die Durchsetzung zu veranlassen, und dann mehrere hunderttausend Euro für eine wahrlich aufzuschiebende Maßnahme einer so und so diffusen Wirtschaftsentwicklung in Anbetracht einer gerade erst beginnenden Insolvenzwelle von klein- und mittelständischen Unternehmen im eigenen Landkreis und weit darüber hinaus veranlasse….das muss man erst einmal bringen. Mir verschlägt es in Anbetracht dieser Vorgehensweise fast die Worte. Und das mit.

Das ist wahrlich ganz großes Kino! Und es legt eine beredetes Zeugnis davon ab, wie die Entscheidungsträgerschaften wirklich ticken. Aber nun ist es beschlossen und vielleicht wird ja das Gesicht der bald selbst verstärkten und damit auch mitzuverantwortenden und gemachten Krise genau das desjenigen sein, der nur an sich denkt und daran, dass sein Konterfei sowohl auf der Homepage der Stadt wie des Kreises, als auch möglichst oft (auch mit Steuermitteln bezahlt)in der regionalen Gazette abgelichtet wird?! Ich denke, es hat größtes Potenzial dazu! Doch Mr. Selbstverliebt, das wird dann niemanden mehr interessieren. Im Gegenteil, man wird sagen, schau´Dir das an. Der hat es zu verantworten, dass von unseren Geldern in der ärgsten Krise seit dem zweiten Weltkrieg hunderttausende Euro für eine GmbH freigemacht wurden,obwohl es uns von Tag zu Tag besch… ging. Statt also Material für die Krankenpflegenden einzukaufen, Beatmungsbetten anzuschaffen, Logistikdienstleistungen zu initiieren und und und, hat er nur an sich gedacht und an seine vermeintliche Selbstverherrlichung. Und das Beste kommt zum Schluss: die amtierenden politischen Entscheidungsgremien haben ihm nicht Einhalt geboten, sondern es sogar einstimmig legitimiert! Ganz großes Kino!

 

Für gewöhnlich werden politische Änderungswünsche einer Sache in eine sogenannte „Strichvorlage“ gebracht. Das zeigt an, dass es Änderungen gegeben hat. Für gewöhnlich werden diese Änderungen entweder in einer Synopse dargestellt, so dass erkennbar wird, wo die Änderungen gegenüber einer ursprünglichen Fassung stattgefunden haben, oder eben in einer gesonderten Verschriftlichung mit Hervorhebungen und oder anderweitigen Markierungen.

Anders in meinem Landkreis. Da wird einfach die ursprüngliche Fassung ohne Strichvorlage im Originalwortlaut bis ins höchste Gremium (den Kreistag) durchgereicht und es werden mündliche Erläuterungen gegeben. Das ist m. E. so noch nie vorgekommen. Ich persönlich halte diese Vorgehensweise für geradezu unsachgemäß, denn es sollte den politischen Entscheidungsträger:innen schon nachvollziehbar gemacht werden, was genau denn durch ihre zugereichten Änderungswünsche abgeändert worden ist. Und das bitte schön in einer sog. Strichvorlage. Aber nichts dergleichen passiert.

Und so wird zudem noch externer Druck aufgebaut, indem einige kreisangehörige Städte und Gemeinden schon einmal vorab entscheiden, damit es für die Kreistagsabgeordneten „einfacher“ werde.

Ich habe es an anderer Stelle schon einmal dahingehend skizziert, dass die eigentlichen Feinde der Demokratie selten von Aussen kommen, sondern vielmehr im System selbst sitzen und dort auch agieren.

Und in den Zeiten wie den Jetzigen, tritt ein solches Gremium zusammen, dann konterkariert das die klaren Anweisungen von ganz oben, dass Versammlungen prinzipiell zu vermeiden sind. Zum Zweiten, ist es in solchen Gefahrenmomenten überhaupt angezeigt, Gelder für diesen Zweck zu verauslagen?
In diesem Fall geht es um jährliche Verpflichtungen für die Kreisverwaltung von über 300.000 Euro. Auf vertragsgemäße 10 Jahre sind da mal eben 3 Mio Euro. Sind diese Gelder nicht besser dafür zu verwenden, alle notwendigen Anschaffungen für die Gesundheit, die Sicherung und Pflege zu unterstützen?! Es handelt sich bei den zu verauslagenden Geldern um freiwillige Leistungen und die würden in der jetzigen Situation und auch für etwaige zukünftige Fälle direkt den Einsatzkräften, den Pflegeberufen, dem ärztlichen Personal, den Sicherungskräften u.ä. on top zugute kommen.

Wohl denn, ich wünsche weiterhin kritische Lesefreude bei diesem und den anderen Artikeln. Bleiben Sie bitte alle gesund!

 

 

 

Es haben sich mittlerweile in Sachen GmbH-Gründung Neuerungen ergeben. Nachzulesen ist das an dieser Stelle.

Laut Protokoll gilt der Tagesordnungspunkt als behandelt und die Ausschussmitglieder haben sich als weitgehend übereinstimmend mit der Vorlage beschlossen. Ist das denn noch zu fassen?! Nein, ist es nicht! Es macht einen Profi schlichtweg sprachlos. Das Protokoll erscheint mir „geschönt“, denn ohne jede Diskussion zu dem TOP Gesellschaftervertrag wird es hier so dargestellt, als sei alles in bester Ordnung. War es das?? Ich kann mir das einfach nicht vorstellen. Die Gründung der gemeinsamen Wirtschaftsentwicklungs-GmbH ist ein hoch brisanter Punkt und der soll ohne jedwede Wortäusserung von statten gegangen sein? Unvorstellbar!

Aber schauen wir uns die Änderungsanträge einmal genauer an.

Und bevor wir uns diese genauer ansehen, gleich eines vorweg. Es ist mir selbst nicht gleich aufgefallen. Bei genauerem Hinsehen aber und durch Hinweise meiner Leser:innenschaft ist es dann sogar augenfällig geworden. Schaut euch genau die Rechte der Gesellschafterversammlung einmal an. Sie ist üblicherweise DAS zentrale Steuerungsorgan einer GmbH. In dem hier veröffentlichten Entwurf hat dieses zentrale Steuerungsorgan einer GmbH NICHTS zu sagen. Ja, ihr habt richtig gelesen! Und da beisst die Maus den Faden nicht ab, sie wird schlicht und einfach zu einer illustren Kaffee-und Teerunde degradiert, ganz gleich ob sie nun gewichtet (also nach Anzahl je nach Anteilen an der GmbH) besetzt wird oder nicht.

Die AFD möchte den folgenden Passus streichen lassen in §13, Abs.5, zweiter Teil des Gesellschaftervertragsentwurfs (kursiv)

Durch Gesellschafterbeschluss (Mehrheitsbeschluss) kann darüber hinaus jederzeit ein
auch weitergehender Katalog von Geschäften beschlossen werden, die nur bei Zustimmung durch den Aufsichtsrat vorgenommen werden sollen.

Begründung? Keine!

Die AFD möchte in §16, Abs. 3 den zweiten Teil streichen:

Die Geschäftsführer sind berechtigt, an den Sitzungen des Aufsichtsrats teilnehmen, sofern der Aufsichtsrat nichts anderes beschließt

Begründung? Keine!

Man kann also nur mutmaßen, dass die AFD der Gesellschafterversammlung die ihr rechtlich eigentlich vorgesehenen und damit grundlegend zustehenden Rechte gegenüber dem künstlich eingezogenen und inhaltlich mit Macht versehenen Aufsichtsrat verschaffen möchte. Richtig so, sage ich! Doch viel zu kurz gegriffen!

Die CDU möchte in §20 „Gesellschafterversammlungen“ die einmal im Jahr tagende Tagung in zweimal im Jahr tagend abändern.

Begründung? Keine!

Auch hier scheint der Gedanken zu Tage zu treten, dass man der Gesellschafterversammlung mehr Gewicht verleihen möchte. Richtig so, sage ich, doch viel viel zu kurz gegriffen!

Die SPD hat zum Glück qualifizierte Änderungsanträge eingebracht, die Sie hier lesen können.

Begründung? Keine!

Dennoch ist die SPD die einzige Fraktion, die sehr wohl verstanden hat, um was es genau geht. Es geht darum, dass es ja wohl kaum mehr nachvollziehbar ist, wenn Aufsichtsratsmandate paritätisch verteilt werden sollen und vor allem die Gesellschafterversammlung zu einer NICHTSAGENDEN und NICHTSBESTIMMENDEN Kaffee- und Teerunde degradiert werden soll, obwohl der Landkreis Helmstedt finanziell die Hauptbelastungen trägt, sowohl in Form der Gesellschafteranteile wie auch in Form der Finanzierungsbeiträge.
Dieser geplante Aufsichtsrat ist so und so ein Novum, vor allem wenn der Hauptgesellschafter Landkreis Helmstedt über seinen Landrat nur eine von neun Stimmen hat. Er kann also jederzeit von den Minderanteilseignern und Teilfinanzierern gesteuert werden.  Und dann wird zudem noch die Gesellschafterversammlung entmachtet und ein machtvoller und alle wesentlichen Vorhaben bestimmender Aufsichtsrat etabliert, in dem der Landkreis qua Stimmanteilen eine von neun Stimmen inne hat.
Das muß man erst einmal verstehen lernen. Das soll nach Ansicht einzelner Bürgermeister „partnerschaftlich“ sein. Das ist meiner Meinung eine Farce, denn hier versuchen die kreisangehörigen Städte und Gemeinden den Landkreis Helmstedt zu mißbrauchen. Und schlimmer noch, dieser läßt das bisher zu. Wie kann man denn solche Verhandlungen gutheißen? Ich verstehe das nicht!
Man vergegenwärtige sich, dass die Landkreisverwaltung zudem Aufsichtsbehörde gegenüber den kreisangehörigen Städten und Gemeinden darstellt. Läuft diese denn partnerschaftlich ab? Nein! Sie ist gesetzlich klar hierarchisch geregelt. Und plötzlich begibt sich der Hauptgesellschafter und Hauptfinanzierer in eine völlige Abhängigkeitssituation und, und das finde ich persönlich geradezu grotesk, er entmachtet sogar noch das zentrale Steuerungsorgan der Gesellschafterversammlung selbst! Das kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen! Es macht mich einfach sprachlos, denn wenn sogar Kreistagsmitglieder selbst öffentlich verlautbaren lassen, dass man auf einem „guten“ Weg sei und nun kurz vor dem Ziel nicht einfach aufhören könne (so Frau Heister-Neumann als Kreistagsmitglied der CDU im Kreistag), dann frage ich mich wirklich, will diese Dame absichtlich den Landkreis schwächen? Und das als amtierendes Kreistagsmitglied? Sie will anscheinend dafür werben, dass der Landkreis Helmstedt sich in dieser zu gründenden GmbH selbst schwächt. Und man kann bei dieser Frau eines ganz sicher voraussetzen, sie weiß sehr wohl, um was es hier geht, denn sie ist Verwaltungsjuristin und verfügt über eine jahrzehntelange Berufserfahrung, u.a. sogar als Ministerin im niedersächsischen Landesparlament.
Die Dschungeltrommeln berichten sogar davon, dass man einen Hinterzimmerdeal eingehen möchte, der darauf abzielt, dass man den Aufsichtsrat um einige Kreistagsmitglieder erweitert, die Stimmgewichte aber gleich bleiben sollen! Sagt mal Leute, geht´s noch?! Was soll das denn bitte schön? Hier gibt es kein Vertun, das ist Murks! Und wenn es sogar Absicht sein sollte, so einen Deal der Politik des Kreises anzubieten, dann bezeichne ich das als Finte, als strategischen Zug, um die Kreispolitik hereinzulegen.

Das hat mit Partnerschaft nichts zu tun. Das nennt man Über den Tisch ziehen des Landrats durch die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Davon abgesehen, dass dieser es ja durch dieses Entwurfsdokument belegt gutheißt, was mich wirklich schockiert, ist es dennoch kritisch zu hinterfragen, wie kommt es denn dazu überhaupt?
Ich möchte die kreisangehörige Stadt oder Gemeinde sehen, die in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich so einen Vertrag, wie er hier vorgeschlagen wird, mehrheitlich beschliessen würde?! Niemals, zumindest nicht solange der gesunde politische und sachorientierte Menschenverstand noch in Ordnung wäre. Oder könnte sich die Stadt Königslutter vorstellen, dass sie einen Gesellschaftervertrag mit den zugehörigen Gemeinden abschliessen würde, wo sie sich als Hauptanteilseigner und Hauptfinanzierer von den zugehörigen Gemeinden jederzeit überstimmen und somit steuern lassen würde?! Niemals! Und würde dieselbe Stadt das zentrale Steuerungsorgan der Gesellschafterversammlung in genau dieser Weise entmachten? Ich denke, dass das einfach undenkbar ist. 

Doch genau das passiert, wenn dem vorgelegten Gesellschaftervertrag durch die Kreispolitik zugestimmt wird. Der Landkreis Helmstedt entmachtet sich selbst! Das ist so noch nie vorgekommen und ich kenne auch im regionalen Umfeld keinen einzigen vergleichbaren Fall! Eine tiefergründige Prüfung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) müsste m. E. dazu führen, dass so ein Fall von vorneherein ausgeschlossen ist. Zumindest finde ich keinen einzigen Paragraphen, der so eine Ausnahme wie im vorgelegten Vertragsentwurf vorsähe. Aber ich kann mich auch täuschen.

Und wie sollen das Innenministerium reagieren und die dazugehörigen Betrauungsakte denn aussehen? Soll ein Innenministerium es absegnen, dass sich ein Landkreis selbst entmachtet, dass er einen Gesellschaftervertrag eingeht, in dem das zentrale Steuerungsorgan der Gesellschafterversammlung zudem entmachtet und durch einen Aufsichtsrat mit Stimmengleichheit ersetzt wird?! Sollen die Betrauungsakte beim Landkreis und bei den kreisangehörigen Städten und Kommunen also die Entmachtung des Landkreises Helmstedt in dieser zu gründenden GmbH in Stein meißeln? Und es muß auch die Frage erlaubt sein,wem nützt denn dieser etwaige Vertrag? Dem Landkreis Helmstedt schon einmal nicht, wem aber dann?

Doch hier geht es nicht nur um die rechtliche Dimension, hier geht es darum, dass ich keinen einzigen Fall in meiner bisherigen Karriere kennengelernt habe, wo sich der Hauptanteilseigner und Hauptfinanzierer einer GmbH selbst entmachtet! Und ich kenne auch keinen Fall, wo bei so einer vergleichsweise kleinen GmbH (es sind einmal gerade neun Gesellschafter) ein Aufsichtsrat eingezogen wird, der die Gesellschafterversammlung als zentrales Steuerungsorgan im Grunde genommen entmachtet und obsolet macht. Und wenn nun doch einige gewichtige Menschen, gerade in der SPD dafür werben, dass dieser Entwurf ein ganz großer Wurf sei und man diese historische Chance nicht vertun soll, ja, dann kann ich nur eines sagen: so ein Entwurf wie dieser hier ist wirklich historisch. Historisch proklamatisch und historisch in seiner Art, den Landkreis in einer seiner wichtigen freiwilligen Aufgaben völlig zu entmachten. Das hat es so noch nie gegeben, zumindest in meinen fast dreissig Jahren im Dienste des Landkreises Helmstedt.

Eine solche Vorgehensweise macht mich sprachlos. Wie ihr alle seht, kann ich aber noch schreiben!

Sprachlos bin ich selbst aber schon deshalb, weil allen voran ein Landrat einen Schwur abgelegt hat. Einen Schwur, alles in seinen Kräften liegende zu tun, um zum Wohl und Wehe der Bevölkerung und der Landkreisverwaltung zu arbeiten. Die Kreistagsmitglieder haben sich alle verpflichtet, demselben Ziel zu dienen.

Wie passt das mit dem vorgelegten Gesellschaftsvertragsentwurf zusammen? Wie kann sich ein Landrat dazu hinreissen lassen, seine Position, seinen Kreistag und indirekt auch das ihm zur Verfügung stehende Steueraufkommen in dieser Art zu schwächen? Vielleicht bin ich nur zu einfältig und verbraucht, um die Stärken und Vorzüge zu erkennen. Das kann sehr wohl sein. Vielleicht klären mich irgendwann einmal die auf, die in dem jetzt vorliegenden Gesellschaftervertrag die inneren und erkennbaren Vorteile und Stärken erkennen. Aber bitte kommt mir nicht mit so Worthülsen wie „Partnerschaftlichkeit“ und „Zukunftsorientierung“, „historische Chancen“ , wenn gleichzeitig die Aufsichtsbehörde, Hauptanteilseigner und Hauptfinanzierer einer GmbH sich selbst ins Knie schiesst! Sorry, da hört bei mir das Verständnis auf. Und mein Verständnis endet auch da, wo eine GmbH nicht die Macht in die Hände der Gesellschafterversammlung legt, sondern einen Aufsichtsrat einzieht, der nicht die Gewichtungen in Form der (Mehrheits-)Anteile widerspiegelt.

Manche führen die immer wieder gern zitierte Bündelungsfunktion an. Ja, das hat was. Hat doch eine Landkreisverwaltung eine gewaltige Bündelungsfunktion. Der Jugend- und Sozialbereich ist eine davon. Das Ausländerrecht, der Brand- und Katastrophenschutz, die Straßenverkehrsabteilung, Fahrerlaubnisangelegenheiten, Kfz-Zulassungswesen, Veterinär und Verbraucherschutz, Schulwesen u.e.m. – kurz die gesamte gesetzliche Zuständigkeit, die weit mehr als 98% des gesamten Finanz- und Beschäftigungsaufkommens der Landkreisverwaltung ausmachen, sind solche Bündelungsaufgaben und -funktionen. Wird sie nun auch in Frage gestellt wie im sog. freiwilligen Bereich? Nein! Sie wird akzeptiert. Im freiwilligen Bereich aber tut man so, als gäbe es diese Bündelungsfunktion nicht seit 1991 und will zudem noch dafür Sorge tragen, den Hauptanteilseigner und Hauptfinanzierer dieser Bündelungsfunktion zu schwächen! Das hat wirklich einen Charme, der mir völlig abgeht.

Und, um es noch einmal deutlich zum Ausdruck zu bringen: ich schreibe das hier nicht, weil ich es total sexy finde, bereits seit Jahren funktionstechnisch betrachtet obsolet gemacht worden zu sein und zwar mit Zustimmung des amtierenden Kreistages und vehementer und sublimer Unterstützung der sogenannten Hauptverwaltungsbeamten. Das habe ich funktionstechnisch und disziplinarisch schlicht hinzunehmen bzw. habe mich versucht, dagegen arbeitsgerichtlich zu verwehren. Doch bei diesem Vorgang sehe ich eine eklatante, signifikante sowie absichtliche Schwächung des Kreistages und seiner Organe und dazu kann ich nicht still und wegduckend oder gar schulterzuckend zusehen. Nicht nur mein Gewissen und Sachverstand rebellieren, sondern mein demokratisches Grundgerüst gerät dabei ins Wanken. Und als Demokrat und Fachmensch muss ich dann Handeln, ohne Rücksicht darauf, welcher Gefahr ich mich dabei selbst aussetze.

 

 

 

Schockierend !

Manches in unserem Leben,also auch unserem Arbeitsalltag schockiert uns. Es kann uns dermaßen schockieren, daß wir schlicht sprachlos werden.

Von einigen Begebenheiten möchte ich euch hier und heute berichten.

Das erste Schockmomentum ist, dass bestimmte Arbeitsumfelderfreuer:innen Vorgänge initiieren, die mich echt sprachlos machen. In meinem beruflichen Umfeld spielen gesetzlich geregelte Abläufe eine ganz besondere Rolle, geht es dabei doch darum, eine transparente und nachvollziehbare Ablaufszenerie, z.B.bei der Entscheidungsfindung nicht nur zu garantieren sondern vielmehr, sie sogar zu sichern und zu schützen. Konkreter Fall: es gibt innerhalb dieses Systems Leute in führenden -auch politischen –  Positionen, die ziehen still, leise und gar nicht klammheimlich neue Entscheidungsebenen ein und deklarieren und propagieren diese durch dramatische Gestik und Mimik als „legitimiert, weil es mir gerade so gefällt“!
Das schockiert mich. Und zwar, weil das mit der demokratischen Grundordnung und ihrer administrativen Systematik, die gesetzlich eng daran gebunden ist, nun einmal nichts mehr zu tun hat. Wenn also ein in lockerer Zeitabfolge stattfindendes Treffen auf der obersten Führungsebene innerhalb eines umgrenzten administrativen Bereichs stattfindet, dann ist das kommunikativ betrachtet ganz klar ein Pluspunkt, doch entscheidungsrelevant ist es in keinster Weise. Und zwar aus dem einfachen Grund, weil diese illustre Runde nicht legitimiert ist, Entscheidungen zu fällen, die über die Köpfe der demokratisch legitimierten Gremien, als da wären Räte und Kreistage z. B., hinweg gefällt werden. Dasselbe gilt für hausinterne Gremien, die allenfalls eine interne Vereinbarung treffen dürfen, doch auch für sie gilt, sie sind nicht legitimiert, Entscheidungen vorwegzunehmen oder diese gar als getroffene Beschlüsse darzustellen. Wenn dann noch einige Teilnehmer:innen sozusagen plebiszitäre (wer anwesend ist, hat eine Stimme,ob er oder sie etwas zu sagen hat oder gar zuständig ist, spielt anscheinend keine Rolle mehr) Entscheidungen treffen nach dem einfachen Mehrheitsprinzip, dann stellt das jedwede (gesetzlich vorgesehene und damit weitestgehend sinnvolle) Hierarchie auf den Kopf und wir dürfen getrost von „verordneter Anarchie“ sprechen. Denn eben das ist eine solche Vorgehensweise. Wenn dann noch politische Spitzenkräfte involviert werden oder gar eine ganz eigene, geheime Runde mit geheimen Absprachen treffen, dann kommt ein  „Gschmäckle“ von „verquastem Hinterzimmer“ auf, vor allem wenn diese illustre Runde nur eine willkürliche Auswahl umfasst, also bestimmte Spitzenkräfte anderer,vielleicht sogar von deren Sitzanzahl geringerer, Parteien ausschließt.
Das ist für mich sehr schockierend. Denn unsere Demokratie wird nicht nach dem „Ich mache mir die Welt wie sie mir gefällt-Prinzip“ gelebt und gesichert, sondern durch legitimierte und damit nachvollziehbare und weitestgehend transparente Gremien. Alle anderen „Zirkel“ erhöhen zwar die Kommunikationsdichte und sind manchmal auch ganz nett wegen des gereichten Kaffees mit Keksen, doch mehr nicht!
Noch schockierender ist für mich persönlich, wenn sich dann die Unterstützer:innen und Initiator:innen als besonders volksnah gerieren. Nein, das sind sie nicht, Im Gegenteil, sie sind auf eine Weise volksfern, dass mir ganz blümerant wird, wenn ich an die Regelwerke unserer Demokratie denke. Ja, ich gehe sogar soweit zu sagen, solche Vorgehensweisen sind potenziell gefährlich für die Demokratie,denn sie sind geradezu anarchistisch und damit potenziell desaströs.

Das zweite Schockmomentum ist mein Erlebnis bei einer bevorstehenden PErsonalratswahl. Ich selbst möchte kandidieren und weil ich wie auch bei der Kommunalwahl als wirklich Parteiloser agiere, muss ich auch bei dieser gesetzlich verankerten demokratischen Wahl, Unterstützungsunterschriften sammeln. Dieses Mal gereichen 30 Stück, doch ist auch das „Wahlvolk“ anzahlmäßig deutlich geringer ausgeprägt. Nun kommt es. Diese Unterstützungsunterschriften erfolgen auf einer Liste, also nicht wie bei der Kommunalwahl auf einem gesonderten Formvordruck, wo jede einzelne Unterschrift eines unterstützenden Bürgers oder Wahlberechtigten erfolgen kann.  Datenschutztechnisch ist diese für eine Kommunalwahl notwendige Vorgehensweise sehr gut, denn das Formular kann man mit nach Hause nehmen und dort in Ruhe ausfüllen und niemand sonst als der zu Unterstützende und der diesen Unterstützende sieht es. Anders bei der Personalratswahl. Da es dort nur eine Liste gibt, kann jeder sehen, wer dort bereits unterzeichnet hat. Und alleine dieser Akt ist für einige Interessierte schon kritisch, vor allem dann, wenn sie befürchten, dass wenn das jemand mitbekommt, dienstliche Nachteile zu haben, was aber vor allem daran liegt, dass ich als kritische und zweifelnde Persönlichkeit nicht von Jedem und von Allen als dienender Mitarbeiter klassifiziert werde. Sie haben Angst vor einer niemals klar ausgesprochenen Drohung, doch sie haben auch nicht die Traute, sich dagegen zu verwehren, obwohl es sich bei dem Vorgang einer Unterstützungsunterschrift um ein wahrlich wichtiges Element der Demokratie handelt. Denn nur dadurch kommt frischer Wind in die Teilhabegefüge unseres demokratischen Gesellschaftssystems. Der lau wehende Wind der Etablierten, seien es Parteien oder auch anderer, ähnlicher Teilhabesysteme ist uns hinlänglich bekannt. Wenn aber eben diese Systemrepäsentanten dazu beitragen, dass Bürger:innen und Mitarbeiter:innen Angst bekommen, nur weil jemand seine Meinung transparent und direkt äussert und das gesetzlich gesicherte Recht auf Teilnahme an einer Wahl wahrzunehmen gedenkt, dann läuft etwas völlig schief!
Das ist wirklich sehr schockierend. Geht es doch nur um eine der Grundfesten unserer Demokratie, hier die Mitbestimmung der Belegschaft. Und diese muss ebenso selbstverständlich sein, wenn diese von Einzelkandidat:innen, also ohne jedwede parteiliche oder hier institutionelle (gewerkschaftliche) Anbindung, versucht wird. Dazu sind diese Unterschriftenlisten notwendig, um bei ausreichender Zahl (hier 30 Stück) überhaupt auf den später allen Wahlberechtigten vorgelegten Wahlscheinen zu erscheinen, um dann in geheimer Wahl gewählt zu werden oder auch nicht.
Wenn aber Beleschaftsmitglieder Angst haben, sich auch nur zu einer Unterschriftenliste und ihrer Unterschrift bekennen zu können, weil sie dienstliche Nachteile befürchten, dann ist das ein wirklich schockierender Zustand.
Welches Licht das auf den jeweiligen Betrieb oder die jeweilige Institution wirft, vor allem welches trübe Licht es auf den inneren Zustand des jeweiligen Betriebsklimas wirft, das habe ich hoffentlich genügend deutlich gemacht. Es ist schockierend!

Nun wisst ihr auch, warum ich mich so platziere und hier z. B. davon berichte. Ich will hier niemanden davon abhalten, sich an mir zu reiben, mich heimlich oder offen zu diskreditieren, zu verunglimpfen und und und, doch ich sage euch, ich werde immer dagegen halten, wenn es darum geht, die Menschenrechte, die demokratischen Grundregeln oder das Mitbestimmungsrecht zu verteidigen. Ich habe inzwischen über neun Jahre schmerzvoll ertragen, dass bestimmte „Ach-so-tolle-Trolle“ mich persönlich spüren lassen, dass mein demokratisches Grundrecht auf freie Meinungsäusserung sie ganz erheblich nervt. Doch warum nerve ich denn? Ich nerve nicht, weil mir irgendein Schmerbauch nicht zusagt,sondern ich nerve dann, wenn ich erkenne, dass gesättigte, egomane und verdreht psychopathisch Ehrgeizlinge unser demokratisches Geflecht okkupieren und dann sogar danach noch korrumpieren und somit gefährden. Genau dort ist meine Grenze, die mich geradezu zum Handeln zwingt.
Es hat mir noch nie Vorteile gebracht hat, der Wahrheit auf den Grund zu gehen, doch es hat mir neben dem Schmerz der Suche und des Herausarbeitens von Mustern, dem immer wieder auftretenden Scheitern der Suche nach Wissen und Erkenntnis sowie der Herabwürdigung durch Mitmenschen mit anderer Meinung eines ganz sicher gebracht: ich weiß sehr genau, wofür ich stehe, und davon bringt mich niemand ab. Ausserdem sauge ich das Wissen, die Beobachtungen und Ereignisse wie ein Schwamm auf und das macht mich immer bewusster und klarer. Danke dafür!
Ja,ich kämpfe mit aufrichtiger Kraft gegen solche Vorgänge und erkennbaren Abläufe an und ich werde von Tag zu Tag geschickter, weil meine Gegner:innen eines immer wieder übersehen:  sie rechnen in ihrer Selbstgefälligkeit und selbstinszenierten Selbstbeweihräucherung nicht mit dem Widerstand , der sich z. B. darin äussert, dass die beobachtbaren und stattfindenden Ereignisse kritisch und möglichst umfassend öffentlich gemacht werden. Und diese Form der Öffentlichkeit ist ein Grundrecht, ach, was sage ich, es ist ein Garant jeder Demokratie! Nebenbei ist sie genau der Mechanismus, wie Wissen geschaffen wird. Denn Wissen wird nicht gemacht und geschaffen nach Mehrheitsprinzipien gesellschaftlicher Okkupatoren, es ist unabhängig davon und frei!

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