Regionalparlament – regionales Parlament – Braunschweig Wolfsburg Salzgitter

6.8.2014

Regionalparlament für die

kreisfreien Städte und Oberzentren Wolfsburg, Braunschweig und Salzgitter sowie die Landkreise Helmstedt, Gifhorn, Goslar, Peine und Wolfenbüttel.

Im Folgenden widme ich mich mal abseits der bestehenden Gesetze einer Vision zu einer neuen „Art von Regionalparlament“, wie es unlängst einer der Vertreter einer wissenschaftlichen Gesellschaftsgruppe forderte. Um mit den Worten des amtierenden Landesbeauftragten zu sprechen – hier geht es wirklich um eine neue Verantwortungsgemeinschaft! Das unterscheidet übrigens diesen und mich, denn ich nehme es ernst und biete etwas an und lamentiere nicht im Vakuum eigener mentaler Unfertigkeiten herum.
Die Forderung nach einem Regionalparlament ist nun weiß Gott nichts Neues, denn der ehemalige Oberbürgermeister der Stadt Braunschweig hat erst unlängst erneut dieses Regionalparlament in der Region Braunschweig Wolfsburg Salzgitter und den umliegenden Landkreisen wieder in die Diskussion eingebracht. Vielleicht hätte man diesem Verwaltungs- und Politprofi einfach genauer zuhören sollen, statt die politisch skandierenden Stammtischparolen anderweitiger sog. Politgrößen ernst zu nehmen, die oftmals nur darauf abzielten, sich und ihre Stadt in den Vordergrund des Geschehens zu rücken, die aber letztendlich nicht wirklich regional denken und debattieren.

Ich möchte vorausschicken, dass die folgenden Eingaben unter meinem Copyright stehen und dass sie nicht erfolgen, um hier den großen Max heraushängen zu lassen. Sie erfolgen unter der Maßgabe, dass sie als eine Vision, die nicht den Anspruch erhebt, ein bestehendes System als das schlechtere zu diskreditieren, verstanden werden möchte.

Die Probleme der Kommunen sind in den wenigsten Fällen hausgemacht, sondern sind verursacht durch Bundes- und Landesgesetze, die die Kommunen nun einmal als unterste staatliche Ebene auszuführen haben. Dazu kommt, dass die Menschen, die in den vielen, kleinen und großen Orten leben, es allemal wert sind, dass ihre Wünsche und Problemsituationen ernst genommen werden und sie sich auf eine funktionierende bürgernahe Verwaltung verlassen können.

Eine Vision erhebt niemals den Anspruch, umfassend und perfekt zu sein. So auch diese Vision! Und noch eines! Einfach nur das wiederzukäuen, was seit Jahrzehnten immer und immer wieder gemacht wird, ist nicht Sache und Angelegenheit einer Vision. Eine Vision geht über die Grenzen bestehender Rahmensetzungen mehr oder minder weit hinaus, befreit sich vom Balast der Konventionen und betritt mutig Neuland. Sind Sie mutig? Ja?! Dann folgen Sie mir doch einfach!

Es geht hier um eine erste Ausformulierung zur Bildung eines Regionalparlaments mit m. E. völlig neuen Entscheidungsfindungssystemen, die stringent auf Kontrolle und Nachvollziehbarkeit sowie konsequenter Beteiligung der Bürgerschaften basieren.
Um das zu erreichen werden Onine-basierte Instrumente zum Einsatz kommen, die bis dato selten oder nie zur Anwendung kamen. Und warum kommen und kamen solche Instrumente nicht zum Einsatz? Die Antwort ist komplexer, denn es liegt nicht nur an den gesetzlichen Regelungen sondern auch an der Sturköpfigkeit und Machtlust überalterter politischer Parteien und der Bewegungslosigkeit gesetzlicher Verwaltungen sowie an der Mentalität, die domestiziert ist durch Gatter und Vergatterungen. Nur Mutige fahren wirklich hinaus aufs Meer und daddeln nicht am Strand herum und schauen aufs Meer, um dann alle mit ihrem angeblichen Wagemut zuzulabern. Echte Seeleute halten nichts von Strandläufern. Visionäre sehen hinter den Vorhang, Visionäre schauen hinter den Horizont. Und manchmal ist das, was sie dort sehen, das letzte, was sie in ihrem Dasein gesehen haben. Aber das ist eine andere Geschichte.

Insofern stellt das jetzt Folgende eine Revolution dar. Ja, Sie haben richtig gelesen! Eine Revolution! Revolutio, als lateinisches Verb, bedeutet umdrehen und wurde dereinst als ein astromoischer Begriff für den Umlauf von Himmelskörpern verwendet. Daraus wurde dann im Laufe der wissenschaftlichen Entwicklung und Evolution ein soziologischer Begriff entwickelt, der einen grundlegenden und nachhaltigen Wandel von Systemen (hier vorwiegend gesellschaftlichen Systemen) bezeichnet. Insofern ist diese hier vorgestellte Vision eines „anderen und neuartigen Regionalparlaments“ und einer „modernen und konsequent internetbasierte Entscheidungsfindungs- und -kontrollsysteme nutzenden Regionalverwaltung“ ein Novum. Und weil sie ein Novum darstellt, ist sie auch revolutionär. That´s easy! Wobei, nur weil etwas neu ist, heisst das noch lange nicht, dass sich alles umdreht, aber das ist ebenfalls eine andere Geschichte.

Hier also die Grundlagen für das neue Regionalparlament in der Region Braunschweig Wolfsburg Salzgitter und die umliegenden Landkreise Helmstedt Gifhorn Goslar Peine und Wolfenbüttel.

I. Das zukünftige Regionalparlament wird vollständig direkt gewählt! Das ist völlig neu auf kommunaler und regionaler Ebene, denn sonst werden die ParlamentarierInnen ja von den Volksparteien gestellt und vor allem ausgewählt und zwar nach den Sitzeanteilen, die sich durch die Kommunalwahl ergeben. Eine Direktwahl aller RegionalparlamentarierInnen gestattet eine deutlich höhere Bindung an die Wähleraufträge und eine viel tiefergehende Identifizierung der WählerInnen mit den ParlamentarierInnen. Und deshalb wird das neue Regionalparlament konsequent und vollständig direkt gewählt!

II. Das zukünftige Regionalparlament wird mit einer Regionalverwaltung unterlegt, die alle planerischen sowie alle gesetzlichen Aufgaben aller zugehörigen kommunalen Gebietskörperschaften in der Region übernimmt. Die Kernverwaltungen der ehemaligen Oberzentren, Landkreise und deren kreisangehörigen Städte und Gemeinden bleiben bestehen, denn sie bilden nach wie vor die bürgernahen und notwendigen Schnittstellen hin zu den BürgerInnen vor Ort. Allerdings werden Personalbereiche, Beschaffungswesen, Strassenmeistereien, EDV-Abteilungen, Rechnungsprüfungsämter, Kommunikation sowie die Hintergrundbereiche (neudeutsch: back offices) der Sozial- und Jugendverwaltungen, der Bereiche Ordnung, Veterinärwesen und Verbraucherschutz, der Umweltämter resp. Ämter für Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz, Bauplanungsämter resp. Ämter der Bauaufsicht, Denkmal- und Immissionschutz , Rechtsabteilungen u.ä. zentral zusammengefasst. Nur diese Vorgehensweise spart Geld und Ressourcen ein, die man dann durch das Parlament für die vielen Projekte neu einsetzen kann. Allerdings kostet so eine moderne Verwaltung richtig Geld, denn sie weist durchweg topmoderne Einrichtungen in den Büros und vor allem den Kommunikationseinrichtungen auf. Die EDV-Verwaltung wird vollständig outgesourct und in der Verwaltung gibt es nur durchgeschulte EDV-Fachleute, die die EDV-Anlagen auf dem neusten Stand halten, ggf. reparieren, warten und vor allem stetig erneuern.
Vor Ort verbleiben die spezialisierten und notwendigen Bürgerservices aus den o.a. Bereichen, denn es soll eine Verbesserung der Bürgererreichbarkeit stattfinden und keine Verschlechterung. Die Vernetzung der entsprechenden EDV-Anlagen wird so ausgeführt, dass die BürgerInnen an allen ehemaligen Verwaltungssitzen in den Oberzentren wie auch den Verwaltungen der Landkreise und kreisangehörigen Städte und Kommunen über Serviceterminals und entsprechend geschultes Personal von morgens 07:00 bis Abends 19:00 professionelle Unterstützung für ihre Anliegen erhalten können.
Zudem muss gewährleistet werden, dass die gesetzlichen Aufgaben, und das sind gerade bei Landkreisen für gewöhnlich um die 98% aller Aufgabenstellungen, weiterhin eine starke Vor-Ort-Komponente aufzuweisen haben, die allerdings nicht mehr darin besteht, alles Personal und alles Equipement vollständig auch vor Ort zu halten- im Gegenteil.
Durch eine gemeinsame und zentrale Personalverwaltung, -organisation und Personalentwicklung können erhebliche Einsparpotenziale bei gleichzeitiger deutlich höherer Flexibilität in der Stellenplanung und -belegung erreicht werden. Die zentralen Dienste der „back-office“-Bereiche für z. B. die o.a. Funktionsaufgaben erzeugen einen ähnlich wertvollen Effekt und entspannen zudem die Konfliktpotenziale für die MitarbeiterInnen. Eine zentrale Rechtsabteilung übernimmt sämtliche Rechtsfälle und bedient sich dazu outgesourcter Fachanwälte. Die Sachbearbeitungen werden dadurch erheblich entlastet und können sich der Rechtsabteilungen jederzeit bedienen, wenn sich Konflikte abzeichnen.

III. Das zukünftige Regionalparlament setzt sich zu gleichen Teilen aus allen regionszugehörigen ehemaligen Oberzentren und Landkreisen zusammen.  Das Parlament weist soviele Sitze und damit Stimmrechte auf, dass die Oberzentren niemals die Landkreise und umgekehrt die Landkreise niemals die Oberzentren überstimmen können. Es gibt nur noch mehrheitliche Abstimmungsergebnisse. Ein 50zu50-Ergebnis bedeutet kein Ergbnis. Erst ab 50% aufwärts wird ein Abstimmungsergebnis gewertet.
Diese regionale Augenhöhe in Verbindung mit dem Zwang zu Mehrheitsbeschlüssen ist gerade in der Übergangszeit von besonderer Bedeutung, da damit klar geregelt werden kann, dass sich die Oberzentren qua Finanzstatus und Machtdrang nicht stärker positionieren können als die ehemaligen Landkreise als Flächenkonstrukte. Die ehemaligen Landkreise dagegen können selbst wenn sie sich stimmentechnisch zusammentun, nicht die Oberzentren überstimmen, was vor allem in Anbetracht der finanziellen Machtpositionen der Oberzentren wie z. B. der Stadt Wolfsburg von hoher Bedeutung ist. Gerade durch diese Besonderheit sind die RegionalparlamentarierInnen indirekt gezwungen, kooperative Entscheidungen zu treffen und auszuhandeln. Und es hört damit auch dieses ständige Gockelgehabe von bestimmten HauptveraltungsbeamtInnen auf, denn sie können nicht mehr alleine bestimmen, was gut oder was schlecht ist für sie, ihre Karriere unter der meist vorgeschobenen Behauptung, was für eine Stadt, Gemeinde oder einen Landkreis gut sei. Und der gesamte Unterbau sowohl in der Regionalverwaltung als auch in den verbleibenen Serviceeinheiten vor Ort kann nicht mehr den großen Max markieren, denn alle Entscheidungen liegen fortan beim Regionalparlament.

IV. Der Zweckverband Großraum Braunschweig wird aufgelöst und geht mit seinen planerischen Aufgaben und Funktionen in die Regionalverwaltung ein. Es ist zur Zeit noch ein gesetzlich eingerichteter Verband, doch man kann auch ein Gesetz machen und diesen millionenteuren Verband wieder in eine Verwaltung hineinholen, schon gar in eine Regionalverwaltung, denn genau da gehört er dann auch hin. Das Geld für diesen Verband wird zu einem bestimmten Anteil für die Kosten des Regionalparlaments verwendet.

V. Die Allianz für die Region GmbH wird aufgelöst und geht mit ihren Aufgaben und Funktionen in die Regionalverwaltung ein. Diese mit Steuermillionen unterstütze GmbH kann unkompliziert in die Regionalverwaltung übernommen werden, denn genau da gehört diese Aufgabenstellung dann auch hin. Es gibt dann auch keinerlei Ausschreibungsproblematiken mehr, denn diese GmbH ist mindestens hälftig öffentlich und so müssten eigentlich alle Arbeitsaufträge durch die Gesellschafterversammlung und den Aufsichtsrat, die ja ebenfalls paritätisch öffentlich-privat besetzt sind, öffentlich ausgeschrieben werden, was bislang kaum der Fall ist. Zudem wird dort personal der WOB AG eingesetzt, die hälftig der Volkswagen AG gehört. Zudem ist es deutlich besser, wenn diese ganze Fachkompetenz direkt an die politischen Entscheidungsgremien einer Region gebunden werden und so auch die eingeworbenen Fördermittel erkennbar regional eingesetzt werden können. Ein bestimmter Anteil der für die bisherige Finanzierung der Allianz für die Region verwendeten Gelder des öffentlichen Bereichs wird für Kosten des Rgionalparlaments verwendet.

VI. Die Abläufe für politische Entscheidungen des Regionalparlaments sind durch den Einsatz internetbasierter Instrumente vollständig transparent. Ausnahmen stellen alle datenschutzrelevanten Entscheidungen gemäß des bestehenden Datenschutzgesetzes dar. Somit wird es auch nicht-öffentliche Sitzungen geben, wo lediglich die Tagesordnungspunkte und die Abstimmungsergebnisse dargestellt werden. Die Vorlagen für alle öffentlichen Sitzungen, die zur Abstimmung im Parlament und oder seinen Fachausschüssen anstehen, werden über eine der www.demit.de ähnliche oder sogar über eine Originalversion von www.demit.de mit einem Abstimmungs- und Feedbackservice eingerichtet. In dieses System können sich aller BürgerInnen der Region nach vorheriger Registrierung und Verifizierung als BürgerIn einloggen und so nicht nur lesen sondern, viel bedeutsamer, an den Abstimmungen teilnehmen. Die eigentlichen Entscheidungen bleiben aber den demokratisch legitimierten Abgeordneten vorbehalten. Allerdings werden alle eingeloggten BürgerInnen die Abstimmungsergebnisse online wie auch real per Mail und auf einer gesonderten Homepage dargestellt bekommen, und was viel wichtiger ist, sie sehen auf einen Blick inwiefern sich die realen Entscheidungen des Parlaments von den seitens der BürgerInnen getroffenen Entscheidungen unterscheiden!
Dieses Instrument dient der konsequenten Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der regionalen Entscheidungsfindung und durch das Online-Abstimmungsmodul können sich die BürgerInnen direkt entscheiden, wie Sie abstimmen zu den vorgelegten Themen. Diese Onlineabstimmungsergebnisse dienen als Trend für die direkt gewählten RegionalparlamentarierInnen und sind für diese nicht bindend. Deren reale Entscheidungen werden allen teilnehmenden BürgerInnen direkt im Anschluss an die Sitzungen per Mail dargestellt und den Online-Wahlergebnissen der BürgerInnen gegenübergestellt. Sowohl die ParlamentarInnen können über die Ausschüsse Foren einrichten als auch die BürgerInnen als solches, um die Entscheidungsfindung zu begleiten und vor allem zu kommentieren und zu diskutieren.

VII. Die verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen können, falls gewünscht, für ihre Gremien daselbe System selbst nutzen, um auch ihre Entscheidungen transparent zu machen. Zudem werden sie im o.a. System automatisch einen Account in einem Forum bekommen, um ihre eigenen Statements zur Diskussion mit allen mit entsprechenden Rechten versehenen BürgerInnen im System stellen zu können. Sowohl als BürgerIn wie auch als Institution kann nur eine Stimme pro Entscheidungsthema abgegeben werden.

VIII. Der Sitzungsdienst wird allen Interessierten sowie den PolitikerInnen und BürgerInnen etwaige Fachfragen beantworten, damit die rechtlichen Dimensionen, die in manchen Vorlagen enthalten sind, allgemein verständlich und nachvollziehbar werden. Das erfolgt über eine Hotlinenummer und eine Mailbeantwortung sowie über den Sitzungsdienst auf der Homepage.
Es gibt einen direkten Protokolldienst, der die Geschehnisse aus den Sitzungen sofort online stellt. Der Sitzungsdienst wird alle relevanten Dokumente wie schon jetzt bei den meisten Städten und Kreisen vollständig und leicht nachvollziehbar auf einer Internetseite z. V. stellen. Aus den Fachbereichen werden alle notwendigen und relevanten Informationen zu den Entscheidungsvorlagen  ständig aktuell gehalten.

IX. Der Haushalt oder das Budget ist vollständig transparent. PolitikerInnen wie BürgerInnen werden von einem Controlling-Team der Regionalverwaltung die ständig aktualisierten Haushalts- und Budgetzahlen auf einer Internetseite bereit gestellt und erläutert bekommen. Es wird ein BürgerInnenhaushalt eingerichtet, dessen Entscheidungsergebnisse für das Regionalparlament bindend sind.

X. Die kommunale Selbstverwaltung und damit die politischen Entscheidungsgremien vor Ort bleiben erhalten und haben allerdings für ihre beschlossenen Entscheidungen nur mehr ein gesichertes Vorschlagsrecht für das Regionalparlament. Diese Vorschläge werden nach einem Raster bewertet, das zwischen dringend und unbedingt gesetzlich notwendig, gesetzlich notwendig aber für den Zeitraum X aufschiebbar sowie über dringend vor Ort gewünscht unterscheidet. Die Vor-Ort-Gremien haben ein Recht auf Darlegung der Gründe und sie können diese Erklärungen der Regionalverwaltung resp. des Regionalparlaments mehrheitlich akzeptieren oder ablehnen. Eine Ablehnung führt zu einer erneuten Debatte im Regionalparlament mit Anhörungspflicht für die jeweilige Kommune. Wird erneut eine Entscheidung getroffen, die das Vor-Ort-Gremium mehrheitlich ablehnt, wird das Projekt nicht durchgeführt. Ein Scoring der in das Regionalparlament eingebrachten Vorschläge wird vor allem infrastrukturelle Verbesserungen im Sinne einer Höherqualifizierung des Projekts bewerten. So spielen die Kriterien der Strahlkraft für die BürgerInnen der Region die wichtigste Rolle. Wenn die BürgerInnen mehrheitlich vor Ort entscheiden, was sie wollen und das Vor-Ort-Gremiun das entsprechend auch beschliesst, dann bekommt das Projekt eine deutliches und positives Scoring. Erst danach folgen etwaige nachweisbare und oder nachvollziehbar ableitbare Aussenwirkungen, die durch die Fachleute im Austausch  in den Entscheidungsfindungsabläufen diskutiert und dann per Abstimmungsergebnis wie o.a. mit in die Vorlagen eingebracht werden. Die Innenwirkung in dem Ort in der Region steht wertigkeitshalber über der etwaigen Aussenwirkung. So werden politische Gockelprojekte eingedämmt und der egozentrierte Beweihräucherungsmodus erheblich gedämpft und gleichzeitig die regionale und Vor-Ort-Komponente gestärkt.

XI. Alle technischen Serviceeinrichtungen bleiben vor Ort erhalten, werden aber organisatorisch (personell) und infrastrukturell zentral verwaltet. Alle infrastrukturellen Einrichtungen der Freizeit, Kultur und des Sports u.ä. bleiben vor Ort erhalten, werden aber zentral verwaltet. Ziel ist es, im Laufe von zehn Jahren ein qualitativ hochwertiges System von Infrastruktureinrichtungen anbieten zu können, das nicht mehr gegenseitig in Konkurrenz tritt und räumlich dann so aufgeteilt wird, dass z. B. parallel stattfindende Veranstaltungen sich befruchten und nicht gegenseitig die Kunden wegnehmen. Die Kundschaft in der Region kann durch eine weitestgehende Abstimmung der kulturellen Ereignisse einen deutlich höheren Mehrwert erhalten, z. B. dadurch das Kombitickets, Kombieintrittskarten ermöglicht werden, die dann gleichzeitig z. B. eine ÖPNV-Nutzung ermöglichen.

Nun, werte Leserschaft. Das ist b.a.w. die Vision des neuen Regionalparlaments und einer neuen Regionalverwaltung.

Ich hoffe sehr, dass dieser Vorschlag zum weiteren Vorankommen in unserer Heimatregion beitragen kann. Bitte vergessen Sie nach der Lektüre nicht, dass es eine Vision ist und dass diese nicht aufgezeichnet wurde, um irgendjemanden zu verärgern sondern um in unserer fortschrittlichen Region auch politisch-administrativ völlig neue Wege einzuschlagen und ein demokratisches Experiment zu starten, das m. E. zum Vorteil der Städte Braunschweig, Wolfsburg und Salzgitter wie auch der Landkreise Helmstedt, Gifhorn, Goslar, Peine und Wolfenbüttel sein könnte! Warum sollen wir denn nur im technologischen Bereich Grenzen überschreiten, warum nicht auch im politisch-administrativen Umfeld!?!

Seid gesegnet!

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